Entsprechend der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV ) werden Energieausweise für Bestandsgebäude zur Pflicht. Diese können entweder auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs oder des berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden. Hier eine kurze Gegenüberstellung:
Energiebedarfsausweis
Auf Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs erstellt
Enthält objektive Aussagen zur Gebäude- und Anlagenqualität, unabhängig vom jeweiligen Nutzerverhalten detailiertere Datenerfassung notwendig
10 Jahre gültig ab Datum der Ausstellung
Energieverbrauchsausweis
Erstellt auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs
Abhängig vom Verhalten des jeweiligen Bewohners. Sehr einfaches und kostengünstiges Verfahren 10 Jahre gültig ab Datum der Ausstellung
Kosten
Die Kosten für die Erstellung orientieren sich am Aufwand. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Bedarfs- oder verbrauchsabhängig – wie lange gibt es die Wahlmöglichkeit?
Voraussichtlich bis 1.10.2008 besteht für Wohngebäude eine uneingeschränkte Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Verfahren.
Für Gebäude ab fünf Wohnungen bleibt die Wahlfreiheit bestehen.
Für Wohngebäude bis zu 4 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, sind ab dem 1.10.2008 nur noch Bedarfsausweise zulässig. Ausnahmen bestehen, wenn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.August 1977 erreicht wird.
Ab wann ist der Energieausweis Pflicht?
Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist das Ausstellen von Energieausweisen schon seit 1995 vorgeschieben. Zukünftig muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing von Wohngebäuden, Wohnung oder Teileigentum den Interessenten ein Energieausweis zugänglich gemacht werden.
Ab dem 1. Juli 2008 für Wohngebäude mit Baujahr 1965 oder früher
Ein halbes Jahr später – ab dem 1. Januar 2009 – gilt dies für alle Wohngebäude.
Erst ab 1. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäuden im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise vorgelegt werden.
Wer braucht zukünftig einen Energieausweis?
Jeder, der ein Haus vermietet, aber nur bei einem Mieterwechsel
Jeder Verkäufer, der sein Wohnhaus, Wohnung oder Teileigentum verkaufen möchte
Energieausweise werden in der Regel für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Gebäudeteile oder Wohnungen erstellt. Ausnahmen gibt es nur für Wohngebäude, bei denen ein nicht unerheblicher Teil nicht für Wohnzwecke oder wohnähnliche Zwecke genutzt wird. In diesen Fällen ist dann je ein Energieausweis für den Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil zu erstellen.
Wie lange gilt ein Energieausweis?
Der Energieausweis hat 10 Jahre Gültigkeit. Nach 10 Jahren muss ein neuer Energieausweis erstellt werden. Werden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die Auswirkungen auf die Energieeffizienz des Gebäudes haben, muss der Energieausweis nach der Sanierung neu ausgestellt werden.
Wozu dient ein Energieausweis?
Durch die Einführung eines Energiepasses, wie es in der zugrundeliegenden EU-Verordnung beabsichtigt war sollten Gebäude in Bezug auf ihre Energieeffizienz vergleichbar gemacht werden. Mietern, potenziellen Käufern und Hausbesitzern sollte so eine konkrete Entscheidungshilfe geboten werden und Anreize für sinnvolle Investitionen in Maßnahmen zur Energieeinsparung sollten geschaffen werden.
Wovon hängt die Höhe des Energieverbrauchs eines Gebäudes ab?
- nur vom Nutzerverhalten
Wovon hängt der Energiebedarf eines Gebäudes ab?
- beheiztes Gebäudevolumen
- Bauteilflächen von Fenstern,
- Außenwänden,
- Dächern, Kellerdecken, Wänden und Decken zu unbeheizten Räumen
- Qualität der Heizungsanlage
- Baumaterialien und Konstruktionsaufbauten der Bauteile
- Luftwechsel im Gebäude
- Gewinn durch solare Einstrahlung