Energieberatungen im Mittelstand – BAFA (früher kfw)
Unsere qualifizierten Energieberater helfen, Energiesparpotenziale im Unternehmen zu identifizieren und umzusetzen.
Bis zu fünf Prozent vom Umsatz machen die Energiekosten in vielen Betrieben aus. Doch besonders kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) fehlen oft Informationen über Einsparpotenziale. Das BAFA fördert die Energieberatung im Mittelstand mit 80 % der anfallenden Beratungskosten. Bei Unternehmen < 10.000,- €/a (Energiekosten/a) mit 1200,- € und bei Betrieben > 10.000 €/a Jahresenergiekosten mit 6.000 € als Zuschuss.
Der Experte ermittelt die Optimierungspotenziale in Ihrem Unternehmen und entwickelt wirtschaftliche Maßnahmen dazu. Das Ergebnis wird im Rahmen einer Abschlussbesprechung mit dem Auftraggeber Punkt für Punkt durchgesprochen.
BAFA-Beraterdatenbank (BAFA Datenbank)
Energieberatung im Mittelstand (BAFA)
Während der Energieberatung im Mittelstand werden folgenden Punkte angegangen werden:
- Analyse des gesamten Ist-Verbrauchs
- Bewertung des Ist-Zustands unter Hinzuziehung der Energiebedarfsberechnungen
- Feststellung von Schwachstellen
- Prioritäten zur effizienten Energieanwendung
- Nennung von Einsparpotenzialen
- Vorschlag von Energieeinsparmaßnahmen
- Vorschlag zum möglichen Einsatz erneuerbarer Energien
- Wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen
- Konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
- Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten.
Es können je nach Unternehmen vom BAFA bis zu 10 Beratertage gefördert werden.
Energieaudits nach DIN EN 16247-1 EDL-G (BAFA)
Deutschland und die Europäische Union haben sich ehrgeizige Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz gesetzt. Um einen Beitrag zur Erreichung des europäischen Energieeinsparziels zu leisten, wurde die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU erlassen, die am 04. Dezember 2012 in Kraft getreten ist. Die Energieeffizienzrichtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. U.a. ist in Art. 8 Abs. 4-7 der Energieeffizienzrichtlinie geregelt, dass alle Mitgliedstaaten die Verpflichtung für Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind, ein Energieaudit durchzuführen, vorsehen müssen.
Zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht wurde u.a. eine Anpassung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)1 vorgenommen.
Am 22. April 2015 sind die Änderungen des EDL-G in Kraft getreten. Die Umsetzung dieser Maßnahme gehört gleichzeitig zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und dient sowohl der nationalen wie der in der EU vereinbarten Energie- und Klimaschutzziele.
GenFa geht in folgenden Schritten vor:
- Auftaktbesprechung
- Datenerfassung
- Datenauswertung
- Außeneinsatz
- Messungen
- Analyse und Bericht
- Abschlussbesprechung
Ein verbindliches Angebot erhalten Sie auf Anfrage.
kfw-Investitionen (kfw Darlehen)
Mit diesem Programm finanzieren Sie Ihre Investitionen in allgemeine Umweltschutzmaßnahmen in Deutschland die dazu beitragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern. Hierzu zählen Maßnahmen zur
- Verminderung oder Vermeidung von Luftverschmutzungen einschließlich Geruchsemissionen, Lärm und Erschütterungen, wie zum Beispiel zur
- Anschaffung von biogas- oder erdgasbetriebenen Fahrzeugen, die mindestens den Abgasstandard Euro 5 bzw. EEV erfüllen; EEV steht für Enhanced Environmentally Friendly Vehicle und gilt für schwere Nutzfahrzeuge.
- Errichtung von Betankungsanlagen für diese Kraftstoffe
- Anschaffung emissions- und lärmarmer leichter Nutzfahrzeuge, die mindestens den Abgasstandard Euro 5 erfüllen
- schwere LKW ab 12 Tonnen Gesamtgewicht, die mindestens den Abgasstandard EEV erfüllen
- Abfallvermeidung, -behandlung und -verwertung
- Verbesserung der Abwasserreinigung, zur Abwasserverminderung und -vermeidung, zum Boden- und Grundwasserschutz
- Altlasten- bzw. Flächensanierung (thermisch, chemisch-physikalisch, mikrobiologisch), sofern die Sanierung Voraussetzung für weitere betriebliche Investitionen ist
- effizienten Energieerzeugung
- effizienten Energieverwendung für große Unternehmen – kleine und mittlere Unternehmen nutzen Programmteil B
- Erneuerung veralteter Heiz- und Kühlanlagen in Verkaufsräumen und -gebäuden
zugehörige Kosten für Planungs- und Umsetzungsbegleitung. - Grundstücke und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien können Sie im KfW-Programm Erneuerbare Energien fördern lassen.