Energieaudits nach EDL-G für NICHT-KMU´s PFLICHT
Alle Nicht-KMU´s sind seit Beschluss vom 06.03.2015 nach § 8 EDL-G dazu verpflichtet, bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit (und anschl. alle 4 Jahre erneut) durchzuführen.
Dieses kann nur dann entfallen, wenn ein Energiemanagementsystem DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) eingeführt worden ist.
Das BAFA hat auf seiner Internetseite erste Informationen zu den Energieaudits nach der beschlossenen Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes veröffentlicht.
Zur Zeit werden Anwendungshilfen zum EDL-G und den Auditverpflichtungen ausgearbeitet.
GenFa ist bei der BAFA registriert für „Energieaudits durchführende Personen nach §7 Abs. 3 i.V. m. §8b EDL-G“ und erfüllt somit die Anforderungen und Qulaifikation zur Erstellung der Audits.
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