Bundesförderung:
Die Bundesregierung in Gestalt der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( kfw ) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) fördert durch zinsgünstige Darlehen ( kfw ) und mittels Zuschuss ( BAFA ).
Es werden je nach Vorhaben verschiedene Maßnahmen gefördert.
Unter der Internetseite der kfw finden Sie alle aktuellen Kreditangebote. Die Programme werden über Ihre Hausbank beantragt. Ihrem Betreuer oder Ansprechpartner der Hausbank liegen alle Merkblätter und Antragsformulare der Programme vor. Die verschiedenen Programme selbst finden Sie unter Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Analog zur kfw finden Sie beim BAFA die aktuellen Zuschussprogramme. Die Förderung werden bei Privatinvestitionen überwiegend nach Umsetzung der Maßnahme mit dem Einreichen der Unterlagen direkt bezuschusst.
Bei gewerblichen Investitionen ist meist vor Maßnahmebeginn der Antrag auf Förderung zu stellen. Nach dem Erhalt der Zusage ist dann dem Fördergeber die Dokumentation einzureichen. Die verschiedenen Programme selbst finden Sie unter Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Speziell bei dem Programm Querschnittstechnologien kann sofort nach der Beantragung mit der Optimierungsmaßnahme begonnen werden. Es ist nicht förderschädlich. Es gibt kein Recht auf Förderung. Planungssicherheit hat der Antragsteller erst nach dem Erhalt der Bescheides bzw. der finalen Förderzusage.
Landesförderung:
Verschiedene Landesregierungen fördern, wie auch der Bund, mit Programmen Private und gewerbliche Investitionen. Nachfolgend seien einige Seiten aufgelistet:
Rheinland Pfalz mit der EffizienzOffensive Energie – EOR
Hessen mit dem RKW Hessen Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Wirtschaft e.V.
Nordrhein Westfalen mit dem Energieagentur-NRW
Kommunale Förderungen:
Kommunale Förderungen werden u.a. auch vom Forschungszentrum Jülich angeboten
Das FZ finden Sie hier :
Kommunale Förderungen mit dem FZ-Juelich